VERTANK24  Entsorgung verunreinigter Kraftstoffe

Wohin mit dem alten Kraftstoff?

Das Diesel-Benzin-Gemisch muss nach geltenden Abfallentsorgungs-gesetzen als Sondermüll entsorgt werden.

Warum? Benzin und Diesel sind gefährliche Stoffe – explosiv und giftig.

Verunreinigter Kraftstoff darf auf keinen Fall in einfache Kanister gefüllt, transportiert, aufbewahrt und in anderen motorbetriebenen Fahrzeugen oder Geräten genutzt werden. Dies wird auch in der Verordnung über die Begrenzung von Abgasemissionen ausgeschlossen.

Verunreinigte Kraftstoffe dürfen deshalb nur in speziellen Behältnissen abgefüllt, transportiert und ggf. zwischengelagert werden. Den Transport dürfen ausschließlich Personen durchführen, die über eine ADR-Bescheinigung (Transport von Gefahrgut) verfügen. Spezialunternehmen bringen dann mit entsprechenden Tankwagen den verunreinigten Kraftstoff zur nächsten Entsorgungsstelle.

Die hier aufgeführten Entsorgungsleistungen sind kostenpflichtig und Teil unser Preiskalkulation.