VERTANKT24 Versicherungshinweise
Falsch getankt: Haftpflicht und Vollkasko
bringen – fast – nichts
Was passiert, wenn falsch getankt und losgefahren wurde, sodass ein Motorschaden entstand? Zahlt die Haftpflichtversicherung? Die Antwort ist ernüchternd: Laut eines Urteils des Kammergerichts Berlin von Dezember 2011 kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden durch falsches Tanken auf, weil diese Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind.

Gleiches gilt auch bei Mietwagen. Selbst wenn eine Vollkaskoversicherung für das Leihauto abgeschlossen wurde, ist die Falschbetankung nicht mitversichert, da dies meist als grob fahrlässiges Handeln eingestuft wird.
Gern können wir Ihnen Versicherungen nennen, die in ihren Schutzbriefen die Kostenübernahme bei Falschbetankungen mit versichern. Fragen Sie uns einfach oder Ihre Kraftfahrzeug-Versicherung.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn man falsch getankt hat?
In der Regel nicht. Weder die Kfz-Haftpflicht noch Voll- oder Teilkasko decken eine Falschbetankung am eigenen Fahrzeug standardmäßig ab; die Kosten trägt meist der Fahrer selbst. Ausnahme sind einzelne Schutzbriefe, die Falschbetankung ausdrücklich einschließen. VERTANKT24 nennt Ihnen gern Versicherer mit einer solchen Klausel.
Übernimmt die private Haftpflicht Schäden durch Falschbetankung?
Nein. Das Kammergericht Berlin entschied im Dezember 2011, dass die Privathaftpflicht hier nicht greift: Der Schaden entsteht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs, und genau das ist vom Haftpflichtschutz ausgenommen. Das gilt auch, wenn Sie ein fremdes Auto betankt haben. Prüfen Sie Ihre Police im Einzelfall.
Zahlt die Vollkasko bei einem falsch betankten Mietwagen?
Meist nicht. Vollkasko-Deckungen für Mietwagen schließen Falschbetankung häufig als grob fahrlässiges Verhalten aus, sodass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt. Lesen Sie die Mietbedingungen vor der Fahrt. Im Ernstfall gilt: sofort anrufen, bevor der Motor gestartet wird — das hält den Schaden klein.
Wer haftet, wenn ein Firmenfahrzeug falsch betankt wird?
Das richtet sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden allein, bei normaler Fahrlässigkeit wird er üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geteilt. Weil es auf den Einzelfall ankommt, sollten Sie das arbeitsrechtlich prüfen lassen, statt vorschnell zu zahlen.
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